Die Energiewende bezeichnet den Übergang von einer auf fossilen Energieträgern basierenden Versorgung — Kohle, Erdöl, Erdgas — zu einem nachhaltigen Energiesystem auf Basis erneuerbarer Quellen. Der Begriff wurde 1980 vom deutschen Öko-Institut geprägt und ist heute international als Lehnwort gebräuchlich.
Die Energiewende umfasst drei Sektoren: Strom (Erzeugung aus Wind, Sonne, Wasser), Wärme (Heizung, Warmwasser, Industrie) und Mobilität (Elektrofahrzeuge, öffentlicher Verkehr). Fortschritte im Strombereich sind die Basis — erst wenn auch Wärme und Mobilität elektrisch und erneuerbar betrieben werden, ist die Energiewende vollständig.
Mehr dazu: Was ist die Energiewende? →„Bilanziell" bedeutet: über ein Jahr gerechnet erzeugt Österreich genauso viel Strom aus erneuerbaren Quellen wie es verbraucht — die Erzeugung und der Verbrauch werden sozusagen aufgerechnet. Das heißt nicht, dass in jedem Moment nur erneuerbarer Strom fließt.
In der Praxis gibt es Zeiten (Nacht, Windstille, Winter) in denen weniger Strom erzeugt wird als verbraucht wird — dann wird aus dem europäischen Verbundnetz importiert. Umgekehrt wird bei Überschuss exportiert. Österreich war 2024 Netto-Stromexporteur: Erzeugung ~82 TWh, Verbrauch ~64,5 TWh.
Quelle: E-Control Versorgungssicherheitsbericht 2025 · Energiewende in Österreich →Das EAG (BGBl. I Nr. 150/2021) ist das zentrale österreichische Energiegesetz. Es legt fest: 100% erneuerbarer Strom bis 2030 (bilanziell), einen Zubau von +27 TWh aus erneuerbaren Quellen und schafft erstmals einen gesetzlichen Rahmen für Energiegemeinschaften.
Als Förderinstrumente kennt das EAG gleitende Marktprämien (für größere Anlagen) und Investitionszuschüsse (für PV-Anlagen und Stromspeicher). Abgewickelt wird über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom).
Quelle: RIS BGBl. I Nr. 150/2021 · eag-abwicklungsstelle.atDas neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige ElWOG 2010. Für Energiegemeinschaften gelten dann neue Strukturen: Bestehende EEGs können weiterbestehen, müssen aber die neuen Regeln erfüllen — u.a. neue Lieferantenpflichten für Anlagen über 30 kW und neue Anforderungen für Gebietskörperschaften.
Bestehende EEG-Verträge sollten bis Oktober 2026 geprüft werden. Die Koordinationsstelle informiert laufend unter energiegemeinschaften.gv.at.
Quelle: BMWET / energiegemeinschaften.gv.atFossile Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) entstanden über Millionen Jahre aus abgestorbenen Organismen. Sie sind endlich und setzen bei der Verbrennung CO₂ frei, das vorher im Boden gebunden war — das ist der Hauptmechanismus des menschengemachten Klimawandels.
Erneuerbare Energieträger (Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Geothermie) nutzen natürliche Kreisläufe die sich laufend erneuern. Sie sind praktisch unerschöpflich und erzeugen im Betrieb kein zusätzliches CO₂.
Eine EEG ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Haushalten, Betrieben oder Gemeinden, die gemeinsam Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern und untereinander teilen. Die rechtliche Grundlage schuf das EAG 2021.
Mitglieder einer EEG zahlen weniger Netzentgelt auf den gemeinsam genutzten Strom — je nach Netzebene zwischen 28% und 64% Rabatt. Zusätzlich erhalten Einspeiser einen Vergütungstarif für überschüssigen Strom.
Quelle: E-Control SNE-VO · energiegemeinschaften.gv.at · EEG-Vorteil berechnen →Es gibt drei Formen der gemeinschaftlichen Energienutzung in Österreich:
GEA (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage): Mehrere Parteien im selben Gebäude teilen eine gemeinsame PV-Anlage. Geregelt in §16a ElWOG. Nur innerhalb eines Gebäudes möglich.
EEG (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft): Zusammenschluss innerhalb eines Netzbereichs (Niederspannung). Mitglieder können in verschiedenen Gebäuden wohnen, müssen aber beim selben Netzbetreiber angeschlossen sein.
BEG (Bürgerenergiegemeinschaft): Größere Gemeinschaft die auch auf Mittel- und Hochspannungsebene agieren kann. Keine Netzentgeltvergünstigung, aber andere Rechte.
Quelle: energiegemeinschaften.gv.at · ElWOG 2010 §16aDie Ersparnis hängt von drei Faktoren ab: dem Netzentgelt deines Bundeslandes, dem Anteil des EEG-Stroms an deinem Gesamtverbrauch und der Netzebene der EEG.
Als grobe Orientierung: Bei einem Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch und 60% Deckung durch die EEG kann die Netzentgelt-Ersparnis je nach Bundesland zwischen €80 und €220 pro Jahr betragen — Niederösterreich (hohes Netzentgelt) spart mehr als Wien (niedriges Netzentgelt).
Zusätzlich zur Netzentgelt-Ersparnis kommt ein günstigerer Energiepreis, da EEG-Strom meist unter dem Marktpreis abgegeben wird.
Genaue Berechnung für deinen Haushalt →Eine EEG zu gründen erfordert folgende Schritte: 1. Interessierte Mitglieder finden (mind. 2 Zählpunkte beim selben Netzbetreiber). 2. Rechtsform wählen (Verein, GmbH, Genossenschaft — Verein ist für kleine EEGs am einfachsten). 3. Statuten verfassen und EEG beim Netzbetreiber anmelden. 4. Erzeugungsanlage errichten oder anschließen. 5. Verteilungsregeln festlegen.
Kostenlose Beratung bietet die Koordinationsstelle Energiegemeinschaften unter energiegemeinschaften.gv.at sowie die Energieberatungen der Bundesländer.
Quelle: energiegemeinschaften.gv.at · EEG gründen →Photovoltaik bezeichnet die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom mithilfe von Solarzellen. Die Solarzellen bestehen meist aus Silizium — wenn Licht auf sie trifft, werden Elektronen freigesetzt und erzeugen Gleichstrom. Ein Wechselrichter wandelt diesen in Wechselstrom um, der ins Hausnetz oder ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
Eine typische Hausdach-PV-Anlage hat 5–10 kWp (Kilowattpeak) installierte Leistung und erzeugt in Österreich je nach Standort rund 950–1.100 kWh pro kWp und Jahr.
Quelle: E-Control / AEA · energie.gv.atDas Netzentgelt ist die Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes — also für den Transport des Stroms vom Kraftwerk oder der PV-Anlage bis zu deiner Steckdose. Es wird vom jeweiligen Netzbetreiber (z.B. Netz NÖ, Wiener Netze, Salzburg Netz) verrechnet und ist unabhängig davon, bei welchem Stromlieferanten du bist.
Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Netznutzungsentgelt (Arbeitspreis pro kWh + Leistungspreis), Netzverlustentgelt und Systemdienstleistungsentgelt. Für Haushaltskunden wird meist nur der Arbeitspreis ausgewiesen.
Quelle: E-Control · Netzentgelte nach Bundesland →Jedes Bundesland hat einen eigenen Netzbetreiber mit eigener Kostenstruktur. Die Unterschiede entstehen durch: Netzinfrastruktur (alpine Gebiete wie Tirol sind teurer als Flachland), Anzahl der Anschlüsse (wenige Kunden = höhere Kosten pro Anschluss, wie im Burgenland), Investitionen (Windkraft-Netzausbau im Burgenland) und Transiterlöse (Salzburg und Wien profitieren vom überregionalen Stromtransport).
Österreichweit reichen die Netzentgelte 2026 von ~4,90 ct/kWh (Wien, günstigstes) bis 10,72 ct/kWh (Niederösterreich, teuerstes).
Quelle: E-Control SNE-VO BGBl. II Nr. 305/2025SNAP steht für Sommer-Niedertarif-Arbeitspreis. Ab April 2026 gilt österreichweit von 1. April bis 30. September täglich zwischen 10 und 16 Uhr ein 20% Rabatt auf den Netzarbeitspreis — automatisch, wenn die Viertelstundenmessung am Smart Meter aktiv ist.
Wer Geräte mit hohem Stromverbrauch (Waschmaschine, Geschirrspüler, E-Auto-Ladung) gezielt in dieses Zeitfenster verlegt, kann spürbar sparen. Der Rabatt gilt bei allen österreichischen Netzbetreibern gleichermaßen.
Quelle: E-Control · Verordnung über Netznutzungsentgelte 2026Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler der den Verbrauch in Viertelstunden-Intervallen misst und automatisch an den Netzbetreiber übermittelt. Damit entfällt das manuelle Ablesen.
Bis Ende 2024 mussten in Österreich 95% aller Zählpunkte mit Smart Metern ausgestattet sein. Für die Nutzung des SNAP-Sonnenrabatts ist die Aktivierung der Viertelstundenmessung notwendig — diese muss aktiv beim Netzbetreiber beantragt werden (Opt-In).
Quelle: E-Control / smartmeter.atEine Wärmepumpe ist ein Heizgerät das Umgebungswärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser nutzt und auf ein höheres Temperaturniveau bringt — vergleichbar mit einem Kühlschrank der umgekehrt betrieben wird.
Für jede eingesetzte Kilowattstunde Strom liefert eine Wärmepumpe typischerweise 3–5 kWh Wärme (Jahresarbeitszahl 3–5). Das macht sie bei erneuerbarem Strom zur effizientesten Heizoption. Luft-Wärmepumpen sind einfacher zu installieren, Erdwärmepumpen effizienter.
Quelle: AEA (Österreichische Energieagentur) · wärmewende.at →Das EWG ist seit Februar 2024 in Kraft. Es verbietet in Neubauten den Einbau von Heizungen auf Basis von Erdöl, Kohle oder Flüssiggas. Neubauten müssen mit erneuerbarer Wärme versorgt werden — Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen oder Solarthermie.
Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen: Eine bestehende Gasheizung muss nicht sofort getauscht werden, aber spätestens bis 2040 soll auch der Bestand weitgehend dekarbonisiert sein.
Quelle: BGBl. I Nr. 5/2024 · BMWETIn den meisten Fällen ja — besonders bei Neubau oder gut gedämmten Gebäuden. Entscheidend sind drei Faktoren: Gebäudedämmung (WP funktioniert am besten mit Fußbodenheizung und niedrigen Vorlauftemperaturen), Strompreis (je günstiger der Strom, desto attraktiver die WP) und Investitionskosten (werden durch Bundes- und Landesförderungen erheblich reduziert).
Österreich erlebt seit 2021 einen Wärmepumpen-Boom: 2024 wurden österreichweit rund 80.000 neue Heizungswärmepumpen verkauft.
Quelle: Biermayr et al. 2025 / BMIMI · Rechner →Fernwärme wird zentral erzeugt (z.B. in Kraftwerken oder Geothermieanlagen) und über Leitungen zu den Haushalten transportiert. Sie ist besonders in städtischen Gebieten verbreitet — Wien versorgt rund 55% der Haushalte mit Fernwärme. Der Vorteil: kein eigenes Gerät, keine Wartung. Der Nachteil: Abhängigkeit vom Anbieter und Leitungsnetz.
Wärmepumpe erzeugt Wärme dezentral im eigenen Gebäude. Mehr Eigenverantwortung, aber auch mehr Unabhängigkeit — besonders attraktiv in Kombination mit einer eigenen PV-Anlage.
Quelle: Wien Energie / AEADas hängt stark vom Strommix ab. In Österreich mit ~94% erneuerbarem Strom (2024) ist ein Elektroauto im Betrieb nahezu emissionsfrei — die CO₂-Emissionen pro km sind rund 4–6× niedriger als bei einem vergleichbaren Verbrenner.
Bei der Herstellung entstehen durch die Batterie mehr Emissionen als bei einem Verbrenner. Dieser „Rucksack" amortisiert sich in Österreich nach etwa 30.000–50.000 km Fahrleistung — danach ist die Gesamtbilanz klar besser als beim Verbrenner.
Quelle: ADAC Ökobilanz Elektroautos 2024 / ifeu-Institut · mobilitätswende.at →Eine Wallbox ist eine fest installierte Ladestation für Zuhause oder den Betrieb. Sie lädt deutlich schneller als eine normale Haushaltssteckdose: Während eine Steckdose (230V/2,3 kW) eine Vollladung in 10–20 Stunden schafft, lädt eine Wallbox (11 kW) dasselbe Fahrzeug in 2–4 Stunden.
Für regelmäßiges Laden zuhause ist eine Wallbox sehr empfehlenswert — sie ist sicherer, schneller und lässt sich mit Smart-Meter und PV-Anlage verbinden für optimales Laden bei Stromüberschuss.
Quelle: E-Control / ÖAMTCDie WLTP-Reichweite (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ist ein standardisiertes Testverfahren das seit 2018 in der EU gilt. Es ist realistischer als das ältere NEFZ-Verfahren, bildet aber trotzdem ideale Bedingungen ab.
In der Praxis erreichen die meisten E-Autos 75–90% der WLTP-Angabe im Alltagsbetrieb — weniger im Winter (Heizung verbraucht Energie, Batterie verliert bei Kälte Kapazität), mehr auf der Autobahn bei gleichmäßiger Geschwindigkeit.
Quelle: ADAC Realer Verbrauch / ÖAMTC Test 2024In Österreich gibt es zwei Förderebenen die kombinierbar sind: Bundesförderung über den EAG-Investitionszuschuss (abgewickelt über OeMAG, bis 150 €/kWp für Anlagen bis 100 kWp) und Landesförderungen die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind.
Zusätzlich gibt es für Unternehmen den Investitionsbedingten Freibetrag (IFB) — eine steuerliche Förderung von 22% auf die Investitionskosten für PV und Speicher.
Aktuelle Fördercall-Termine und -Beträge findest du auf den Bundesland-Seiten — diese ändern sich regelmäßig.
Quelle: eag-abwicklungsstelle.at · Förderungen nach Bundesland →Investitionszuschuss: Einmalige Förderung bei der Errichtung einer Anlage — z.B. 150 €/kWp für eine PV-Anlage. Wird einmalig ausgezahlt, reduziert die Anfangsinvestition direkt.
Marktprämie: Laufende Förderung für eingespeisten Strom über mehrere Jahre. Die Prämie gleicht den Unterschied zwischen dem Marktpreis (Börsenstrompreis) und dem festgelegten Fördertarif aus. Wird für größere Anlagen (ab 10 kWp) über die OeMAG abgewickelt.
Quelle: EAG BGBl. I Nr. 150/2021 · eag-abwicklungsstelle.atGrundsätzlich ja — Bundes- und Landesförderungen sind in den meisten Bundesländern kombinierbar. Es gibt jedoch Obergrenzen: Die Gesamtförderung darf in der Regel nicht mehr als 30–50% der förderfähigen Netto-Investitionskosten überschreiten.
Manche Bundesländer schreiben vor, dass zuerst die Bundesförderung beantragt werden muss (z.B. Burgenland). Andere haben die eigene Landesförderung für Standardanlagen inzwischen eingestellt, weil die EAG-Bundesförderung als ausreichend gilt (z.B. Salzburg, Wien für Dachanlagen).
Quelle: eag-abwicklungsstelle.at · jeweilige LandesstellenDer Einspeisetarif ist der Preis, den du für Strom bekommst, den du ins öffentliche Netz einspeist — also Überschussstrom deiner PV-Anlage. Er wird von der OeMAG quartalsweise basierend auf dem Börsenstrompreis (Phelix-AT) berechnet.
Da der Einspeisetarif am Marktpreis hängt und schwankt, ist Eigenverbrauch immer günstiger als Einspeisung: Eigenverbrauch spart den Stromeinkaufspreis (~10–12 ct/kWh), Einspeisung bringt nur den Marktpreis (~5–10 ct/kWh). Ein Stromspeicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil deutlich.
Quelle: OeMAG (oem-ag.at) · E-Control